Die bundesrechtlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 50 Innerorts stammt noch aus einer Zeit, in der es gesellschaftlich akzeptiert war, angetrunken und ohne Sicherheitsgurt Auto zu fahren. Solche Zeiten wünscht sich heute niemand mehr zurück.
Mit der Motion «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» hat der Kantonsrat in der Herbstsession 2023 diese gesellschaftlichen Entwicklungen komplett ignoriert. Diese Verschärfung des Strassenverkehrsgesetzes legt den Gemeinden, die weniger Lärmbelästigung, mehr Sicherheit und eine höhere Lebensqualität wollen, zusätzliche Steine in den Weg.